In einer dunkeln und stillen Nacht wird der Hausbesitzer plötzlich durch ein Geräusch geweckt. Da, nochmals. Zitternd erhebt er sich und lauscht angespannt. Kein Zweifel, es müssen Einbrecher am Werk sein. Vorsichtig tastet er sich zum Telefon und wählt die Notrufnummer der Polizei. Nur wenig erleichtert legt er wieder auf. Zwar hat man ihm zugesichert, sofort eine Streife vorbei zu schicken, aber was soll er bis dahin machen? Also geht er zurück ins Schlafzimmer und öffnet leise das Nachtkästchen. Hier ruht der Stolz des Hausherrn, ein funkelnagelneuer Revolver. Schnell wird der geladen und entsichert. Dann geht der Mann wieder hinaus und nun, viel mutiger und sicherer, dem unbekannten Eindringlingen entgegen.
Da – ein verdächtiger Schatten auf dem Vorplatz – kein langes Zögern – ein Schuss bricht – ein kurzer Schrei und die dunkle Gestalt bricht zusammen. Es ist ein Polizist, der jetzt mit einem Bauchschuss daliegt – keine Spur von einem Einbrecher. Dem Hausherrn wird schlecht.
Das ist keine erfundene Geschichte, sie hat sich so vor einigen Jahren zugetragen. Der Polizist hat zum Glück überlebt, an den Folgen der schweren Verletzung leidet er wahrscheinlich noch heute. Der so unvorsichtige Hausherr starb wenig später eines natürlichen Todes, das hat ihm das peinliche Gerichtsverfahren und wahrscheinlich eine Gefängnisstrafe erspart.
Pistolen, Revolver, Gewehre usw. haben eines gemeinsam: das Gesetz definiert sie als Schusswaffen. Abgesehen davon sind die Dinger brandgefährlich und man sollte am besten die Hände davon lassen.
Mag schon sein, dass manche es cool finden, ein Schießeisen oder zumindest einen kleinen Schlagring dabei zu haben, natürlich nur zum…. ja, wozu eigentlich? Österreich ist ein relativ sicheres Land, aber natürlich gibt es Diebstähle, Einbrüche und dergleichen. Sich selbst zu schützen gelingt aber nur sehr selten.
Viel wahrscheinlicher ist es, dass man erst recht den Kürzeren zieht, wenn man selbst eine Waffe hat. Verbrecher sind im Umgang mit Pistole und Revolver außerordentlich geübt und setzen sie beim geringsten Anzeichen von Widerstand rücksichtslos ein.
Ein Angreifer, der in der Hand seines Opfers eine Waffe sieht, wird nicht die Hände heben und sich ergeben, sondern er wird sofort schießen. Der beste Weg ist aber, Gefahren zu vermeiden und ihnen schon vorher aus dem Weg zu gehen.
Man muss ja nicht unbedingt laut schreiend, dass man seinen Lottogewinn bei sich hat, durch eine dunkle Straße gehen. Waffen sollten immer nur das letzte Mittel der Verteidigung sein – vor allem ein Mittel, das niemand außer Polizisten und andere befugte Personen in Händen halten. Waffen sind gefährlich – tödlich.
Was sind eigentlich Waffen?
Auf jeden Fall nicht nur Pistolen, Revolver und Gewehre – sondern alles, was die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen beseitigen oder vermindern soll, wie diverse Hieb-, Stich- und Stoßwaffen (Schlagstöcke, Schwerter, diverse Messer (wie Spring- oder Butterflymesser usw., Tränengaswaffen, Schreckschusspistolen, Elektroschockgeräte und fernöstliche Nahkampfgeräte).
Jugendlichen – also Personen unter 18 Jahren – ist der Besitz von Waffen, Munition und Knallpatronen grundsätzlich verboten. Aber keine Angst, Küchen- oder Brotmesser, Klappmesser, Fixiermesser, Jagd- oder Bundesheermesser gelten nicht als Waffen im Sinne des Waffengesetzes.
Verbotene Waffen
(Kat. A)
Einige Waffen sind von so großer Gefährlichkeit, dass sie der Gesetzgeber vollkommen verboten hat. Sie dürfen daher weder erworben und verkauft, nach Österreich eingeführt, besessen, noch geführt werden. Man „führt“ eine Waffe, wenn man sie bei sich hat. Zu diesen Waffen gehören:
- Waffen, die als harmlose Gegenstände getarnt sind (zum Beispiel der berühmte schießende Kugelschreiber aus den Agentenfilmen),
- Waffen, die man schnell zerlegen, verkürzen oder zusammenklappen kann (gemeint sind damit zumeist „Wildererwaffen“),
- Schrotgewehre, die kürzer als 90 cm sind oder deren Lauf weniger als 45 cm lang ist, sowie Pumpguns,
- Schalldämpfer oder Gewehrscheinwerfer,
- Schlagringe, Totschläger oder Stahlruten.
Genehmigungspflichtige Waffen (Kat. B)
Genehmigungspflichtig heißt, dass man zum Kauf, Besitz und Führen dieser Waffen eine behördliche Genehmigung wie einen Waffenpass oder eine Waffenbesitzkarte benötigt. Genehmigungspflichtig sind alle Faustfeuerwaffen (Pistolen und Revolver), halbautomatische Gewehre und Repetierflinten. Wer ein waffenrechtliches Dokument haben möchte, muss seit neuestem einen Psychotest ablegen. Dadurch soll verhindert werden, dass Leute, die nicht zuverlässig sind (die zum Beispiel nur ihre Minderwertigkeitskomplexe kompensieren wollen), zu Waffen kommen.
Soft-Guns
Als Soft-Gun bezeichnet man z.B. eine täuschend ähnliche Nachbildung einer „echten“ Pistole. Normalerweise werden daraus mittels Federdruck kleine Plastikkugeln verschossen. Die Plastikkugeln sind an sich harmlos, können aber sprichwörtlich ins Auge gehen, und dort großen Schaden anrichten. Die größte Gefahr bei Soft-Guns besteht aber darin, dass sie von Laien, aber auch Experten ohne genauere Begutachtung nicht von echten Waffen unterschieden werden können. Dies kann dazu führen, dass Menschen unnötiger Schrecken eingejagt wird.
Für den Benützer der Soft-Gun ist aber noch viel schlimmer, dass z. B. Polizisten sich dadurch bedroht fühlen und das Feuer eröffnen könnten. Die Abgabe dieser Waffen an Personen unter 18 Jahren ist daher verboten.
Es ist kein Geheimnis: viele Menschen finden Waffen faszinierend und fühlen sich durch sie stark. Aber wer braucht schon einen Gegenstand, um vorzutäuschen, dass er wichtig oder stark ist? Waffen machen vielleicht für wenige Minuten stark – wenige Minuten, die man dann sein Leben lang im Gefängnis bereuen kann.
Früher oder später wirst du vielleicht mit Waffen in Kontakt kommen. Es gibt viele Menschen, die Waffen verwenden dürfen und die verantwortungsbewusst damit umgehen. Trotzdem ist immer Vorsicht angebracht. Grundsätzlich muss man immer davon ausgehen, dass eine Schusswaffe geladen ist. Bitte fass nie eine herumliegende Waffe an, so verlockend das auch sein mag. Das Einzige, was man damit erreichen kann, ist selbst verletzt zu werden. (Es gibt sogar Gewehre, die nach hinten schießen.) Solltest du eine Waffe finden, gib Acht, dass sie niemand anfasst (natürlich auch Du nicht) und melde es sofort der Polizei.
Gas- und CO2 –Waffen
Auch Gas- und CO2 –Waffen gelten nach dem Gesetz als Waffen und können sehr gefährlich sein. Für das Führen, also das Einstecken und Mitnehmen einer CO2 -Waffe braucht man sogar einen Waffenpass. Hat man den nicht, ist das strafbar. Cowboys sind bei uns nicht gefragt und Waffen sind nicht cool, sondern gefährlich.
Die Teilnahme an Paintball (Ein „Spiel“ mit Gasdruckwaffen und Farbmunition) ist in Österreich erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt.