Körperverletzung
Das am häufigsten vorkommende Delikt ist dabei die Körperverletzung bzw. schwere Körperverletzung. Eine Körperverletzung liegt dann vor, wenn man einen anderen vorsätzlich am Körper verletzt, das heißt, zumindest Wunden oder größere Blutergüsse zufügt. Außerdem umfasst dieses Delikt auch noch die Gesundheitsschädigung, also die Verursachung einer Krankheit durch einen anderen. So etwas kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man jemandem Medikamente oder etwas Giftiges ins Essen oder in ein Getränk gibt. Bestraft wird so eine Tat mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe.
Schwere Körperverletzung
Wenn jemand durch eine Körperverletzung so schwer verletzt oder erkrankt ist, dass er mehr als 24 Tage lang seinen Beruf (auch Schulbesuch) nicht ausüben kann, wird die Tat strenger bestraft (bis zu 3 Jahre Haft). Genauso schwer wird bestraft, wer eine Körperverletzung begeht in einer Weise, die normalerweise mit Lebensgefahr verbunden ist (z.B. wenn man auf jemanden schießt), sich mindestens drei Personen zusammentun, um jemanden zu verletzen, oder besondere Qualen zugefügt werden (Quälen mit Zigarettenstummeln usw.). Wenn du einen Beamten, Zeugen oder Sachverständigen wegen oder während seiner Aufgabenerfüllung verletzt, wird das ebenfalls strenger bestraft. Je nach den Folgen der Körperverletzung kann es auch noch schwerere Strafen geben, wenn sie z.B. schwere Dauerfolgen (also eine Behinderung des Verletzten) oder den Tod zur Folge hat.
Raufhandel
Der „Raufhandel” hängt mit dem Delikt „Körperverletzung“ zusammen. Wer kennt nicht die lustigen Filme, in denen Bud Spencer ein Wirtshaus leer räumt und in denen Schlägereien ein riesiger Spaß sind
. Die Wahrheit ist jedoch nicht so lustig.
Wer an einer Schlägerei teilnimmt, durch die jemand eine schwere Körperverletzung erleidet, kann bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe ausfassen. Hat die Schlägerei den Tod einer Person verursacht, sogar bis zu zwei Jahre. Wichtig dabei ist, dass man die Verletzung nicht selbst verursacht haben muss, bei der Schlägerei aktiv dabei zu sein – egal auf welcher Seite – reicht aus. Eine Wirtshausrauferei kann daher nicht nur blutig sondern auch im Gefängnis enden.