Man hört und liest sehr oft, dass Straftäter nicht hart genug bestraft werden. Das mag vielleicht auch stimmen, dennoch sollte man die Folgen einer Verurteilung nicht unterschätzen. Natürlich wird man erst verurteilt, wenn man erwischt wird, viele Täter vertrauen darauf, dass gerade dieser Fall nicht eintritt. Eine vollständige Aufklärung aller Straftaten ist natürlich nicht gegeben, bei der Hälfte der Delikte können die Täter allerdings überführt werden (im Falle von Tötungsdelikten ist die Aufklärungsquote sogar erheblich höher – beinahe hundert Prozent).
Die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, ist daher sehr groß. So groß, dass sich ein Verbrechen nie lohnt (ganz abgesehen von den moralischen Gründen, so etwas abzulehnen). Selbst wenn man nicht gleich erwischt wird, wird man als frischgebackener Ersttäter seines Lebens bald nicht mehr froh. Bei jedem Polizisten, den man sieht, zusammenzucken, jedes Mal, wenn es an der Tür läutet, glauben, dass die Polizei vor der Tür steht, um einen abzuholen. Man muss schon sehr hartgesotten sein, um das durchzustehen. Die meisten sind das aber nicht. Die Zahl derer, die sich aus Panik selbst verraten haben, ist groß und viele sind sogar freiwillig zur Polizei gegangen und haben dort gebeichtet – d.h. ein Geständnis abgelegt.
So lächerlich einem erprobten Kriminellen die letzte Möglichkeit erscheinen mag, wenn man einmal etwas angestellt hat, ist das sicher die beste Lösung. Jeder kann einmal einen Blödsinn machen . Das Gesetz sieht vor, dass unter bestimmten Umständen eine mildere Behandlung möglich ist. Unter anderem wird besonders mildernd berücksichtigt, wenn man sich ernstlich bemüht hat, den verursachten Schaden gutzumachen oder weitere nachteilige Folgen zu verhindern. Wer sich selbst gestellt hat, wer geständig ist und die Tat auch bereut, wird ebenfalls mit einer milderen Strafe rechnen können. Wenn man erwischt wird, kann man natürlich auch noch Glück haben. Ein milder Richter kann die Strafe auf Bewährung aussetzen (d.h. dass die Strafe nicht abgesessen werden muss, wenn man innerhalb einiger Zeit – meist ein paar Jahre – nichts anderes anstellt). Vielleicht kommt man auch mit einer Geldstrafe davon.
Ab dem Zeitpunkt, wenn man eine Strafe (Geld oder Haft) aufgebrummt bekommt, ist man jedoch vorbestraft. Wenn andere davon erfahren ist das natürlich sehr unangenehm. Auch wenn es sich vielleicht nur um einen kleinen Fehler gehandelt hat und man sich fest vornimmt, nie wieder mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen – die Menschen vergessen negative Dinge nicht so schnell.
Noch schlimmer ist es natürlich, wenn man wirklich ins Gefängnis kommt. Auf Freiheit verzichten zu müssen ist eine sehr schlimme Sache, das wirst du vielleicht in harmloser Form schon erkannt haben, wenn du mal Hausarrest bekommen hast. Im Gefängnis hat man aber dann lange Zeit keinen oder kaum Kontakt zu seiner Familie oder Freunden. Die Gesellschaft in Haft kann man sich nicht aussuchen und wie sich jeder denken kann, trifft man dort nicht nur auf nette Menschen.
Staatsanwaltschaft
und Gericht
Bevor es jedoch dazu kommt, dass man sich vor Gericht verantworten muss, wird zuvor die Kriminalpolizei tätig, die ihre Ermittlungsergebnisse an die Staatsanwaltschaft berichtet. Die Staatsanwaltschaft ist die Anklagebehörde und entscheidet, ob der Fall vor Gericht verhandelt wird.
Wenn Straftaten von Jugendlichen (14 bis 18 Jahren) begangen werden, kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Für junge Menschen gelten nämlich besondere Bestimmungen.