Wie in vielen anderen Staaten in Europa auch, gibt es auch in Österreich eine gewisse Anzahl an jungen Frauen und Männern, die sich zumeist über das Internet für extreme Auslegungen des Koran und der Sunna, das sind die Quellen des islamischen Rechts, begeistern. In der Folge kommt es immer öfter dazu, dass die Jugendlichen in ihrem sozialen Umfeld radikalisiert werden und sich entschließen, sich dem bewaffneten Jihad in Syrien oder im Irak anzuschließen, ideologisch oder durch Taten zu unterstützen und auch versuchen, körperlich in die Kriegsgebiete zu gelangen. Andere Jugendliche wiederum, die diesen Schritt nicht setzen wollen, unterstützen die Vorkommnisse, indem sie die vor Ort begangenen Gräueltaten gutheißen oder verharmlosen. Dies, obwohl die allermeisten Imame, darunter versteht man die religiös politischen Oberhäupter der Muslime, in Österreich diese extreme Auslegung der Schrift und der Überlieferung für verfehlt halten und keineswegs unterstützen. Auch die überwiegende Zahl der moslemischen Gemeinden in Wien ist über diese Entwicklungen und Bestrebungen nicht glücklich, stören sie doch ganz entschieden das sehr tolle Zusammenleben und die vielen Gemeinsamkeiten der verschiedenen Religionen in der Multi-Kulti-Gemeinschaft der Stadt Wien, wo unsere religiösen Unterschiede seit dem Toleranzpatent des ehemaligen Kaisers Josef II. im Jahre 1781 (also vor rund 250 Jahren) als überwunden galten.
Staatliche Einrichtungen, insbesondere aber auch die Polizei, hat mit religiös motivierten Problemstellungen sehr sorgfältig umzugehen. Dabei geht es in erster Linie darum, zu sensibilisieren, und Fehlentwicklungen vorzubeugen. Dialog ist das beste Mittel, das die Polizei gemeinsam mit anderen staatlichen/städtischen Einrichtungen, vor allem Schulen, und mit Hilfe der verschiedenen moslemischen Gemeinden anzuwenden hat.
Tatsache ist aber auch, dass das österreichische Strafgesetzbuch bestimmte Handlungen mit Strafe bedroht. Es geht dabei in erster Linie um die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (das sind vor allem Teilnahme an Kampfhandlungen auf Seiten des Islamischen Staates und der Al Nusra) oder das Gutheißen von terroristischen Handlungen. Die Problemstellungen liegen dabei nicht so sehr in der möglicherweise verhängten Freiheitsstrafe, sondern in der Tatsache, dass es bei einer einschlägigen Verurteilung sehr schwierig wird, eine Lehrstelle oder einen Arbeitsplatz zu finden.
Der Staat Österreich, aber auch die Stadt Wien haben daher verschiedene Möglichkeiten geschaffen, hier professionelle Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Die Polizeibehörden sind hier ganz bewusst nicht an vorderster Stelle. Wenn ein Fall polizeianhängig wird, ist es zumeist schon sehr spät.
Solltest du selbst betroffen sein, oder entsprechende Wahrnehmungen in deinem Umfeld machen, raten wir, die De-Radikalisierungs-Hotline unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-2020-44 zu kontaktieren. Es werden derzeit Beratungen in Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch und Farsi angeboten. An einer Erweiterung des Sprachenangebots (Russisch und/oder Tschetschenisch) wird derzeit gearbeitet). Diese Hotline ist auch sehr bewusst nicht im Bereich des Innenministeriums oder der Polizei, sondern im Familienministerium angesiedelt.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, jederzeit die nächste Polizeiinspektion zu kontaktieren. Da wir die Gewissenskonflikte vor allem unserer Jugendlichen sehr genau kennen, ist das jetzt ganz ausdrücklich aber keine Einladung oder Aufforderung, Freundinnen oder Freunde anzuzeigen. Es geht uns ganz entschieden um Prävention, nicht um Strafverfolgung.