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Grundsätzlich sollten im Straßenverkehr aus Vernunftgründen immer 0,0 Promille gelten. Alkohol beeinträchtigt auch schon in geringen Mengen die Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu lenken. Da die Einhaltung von 0,0 Promille nicht immer möglich ist – unsere Gesellschaft geht leider sehr tolerant mit Alkohol um – werden Strafen erst ab einer Alkoholisierung von 0,5 Promille ausgesprochen.

alkoholblick

Aber Achtung! Sollte ein Unfall passieren, hilft diese gesetzliche Bestimmung nichts. In einer Verschuldensfrage wird sehr wohl eine Alkoholisierung auch unter 0,5 Promille berücksichtigt. Sie kann strafverschärfend wirken. In bestimmten Fällen wird die Grenze von 0,5 Promille auf weniger als 0,1 Promille herabgesetzt. Folgend jene Arten der Lenkerberechtigung und der dazugehörige Geltungszeitraum, für die 0,1 Promille gelten:

  • Klasse AM (Mopedausweis) – bis Vollendung des 20. Lebensjahres.
  • Probeführerschein – in den ersten zwei Jahren nach Erwerb (auch wenn schon vorher zwei Jahre Probezeit im Rahmen der Vorstufe A vergangen sind).
  • Klasse A1 und A2 – in den ersten zwei Jahren nach Erwerb (auch wenn schon vorher zwei Jahre Probezeit im Rahmen der Klasse A1 vergangen sind).
  • Übungsfahrten – während der Übungsfahrten (für den Fahrer oder die Fahrerin und die Begleitperson). Führerschein mit 17 – während der Ausbildungsfahrten (für den Fahrer und die Begleitperson) sowie bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres.
  • Klasse C und D – immer.
  • Klasse F – bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres.

Kontrolliert werden diese Bestimmungen durch die Polizei. Die Beamten sind jederzeit berechtigt, Personen, die ein Fahrzeug lenken (also alle Fahrzeuge, nicht nur Autos und Motorräder), auf Alkohol zu testen. Es ist dazu nicht nötig, dass der Fahrzeuglenker nach Alkohol riecht oder sonstige Anzeichen einer Alkoholisierung zeigt. Jeder Fahrzeuglenker ist verpflichtet, sich dieser Untersuchung zu unterziehen. Im Regelfall wird die Untersuchung mittels Alkomat – also einer technischen Einrichtung, die den Alkoholgehalt der Atemluft misst – durchgeführt. Wer die Untersuchung verweigert oder wer sie nicht richtig durchführt gilt automatisch als alkoholisiert . Übrigens – auch wer verdächtigt wird, ein Fahrzeug alkoholisiert gelenkt zu haben oder wer als Fußgänger alkoholisiert einen Unfall verursacht hat, kann untersucht werden.