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Das Internet vergisst nichts

Was man ins Netz stellt, bekommt man nicht mehr raus. Dessen solltest du dir immer bewusst sein. Denn ein hochgeladenes Bild kann vom eigenen Account entfernt werden (auch wenn du es damit nicht aus dem Netz löschst), du hast aber keinen Überblick, wie viele Leute sich das Bild kopiert haben und wo anders wieder hochladen. Deshalb stell nur Sachen hoch, hinter denen du stehen kannst.

Datenschutz

Überlege dir genau, welche Angaben du über dich im Internet machst. Veröffentliche keine Bilder oder Texte, die später einmal zu deinem Nachteil verwendet werden könnten. ArbeitgeberInnen checken z.B. oft die Onlineprofile ihrer BewerberInnen. Wenn möglich, gib keine persönlichen Daten wie Name, Wohnadresse, Handynummer etc. im Internet bekannt. Seiten verlangen bei Anmeldungen oft sehr viele Informationen. Du musst nicht immer alles wahrheitsgemäß ausfüllen. Die Daten, die du freigibst, verkaufen die Firmen häufig weiter und so kann es sein, dass du Werbung per Email, Telefon und Post erhältst.

Cybermobbing

Cybermobbing meint das absichtliche Beleidigen, Bloßstellen, Bedrohen oder Belästigen im Internet oder über das Handy – meist über einen längeren Zeitraum hinweg. Das Problematische: Inhalte verbreiten sich im Internet rasend schnell. Was einmal im Netz veröffentlicht wurde, kann oft nicht mehr gelöscht werden. Mobbing ist nicht nur für die Opfer schlimm, sondern kann auch strafbar sein (z.B. Nötigung §105 StGB, Beharrliche Verfolgung § 107a StGB, Üble Nachrede § 111 StGB oder Beleidigung § 115 StGB).

Wenn du mitbekommst, dass andere über das Internet oder Handy belästigt werden, dann schau nicht weg! Unterstütze Mobbing-Opfer! Oft hören die Beleidigungen schnell auf, wenn der Täter oder die Täterin merkt, dass das Opfer nicht alleine gelassen wird .

So wehrst du dich: 

Rede darüber! Sprich mit einer Vertrauensperson über deine Probleme.

Melde Belästigungen! Informiere die Betreiber der Website über Personen, die dich belästigen. Vorfälle, die illegal sein könnten, kannst du den Behörden melden.

Bleib ruhig! Reagiere nicht auf Nachrichten, die dich belästigen oder ärgern – denn genau das will der/die Absender/in.

Sperre User/innen, die dich belästigen!

Sichere Beweise! Fertige Screenshots von unangenehmen Nachrichten, Bildern oder Chats an. So kannst du Personen, die dir helfen, besser erklären, worum es genau geht.

Jemand aus dem Netz treffen

Wenn du jemand aus dem Netz treffen möchtest, solltest du die drei L-Regeln beachten: Licht, Leute, Lärm. Das heißt, triff dich am besten tagsüber, an einem belebten Ort und nimm besser noch jemand mit. Auch ein Videotelefonat im Vorfeld, z.B. via Skype, ist eine gute Idee. Man kann seinen Chatpartner/ seine Chatpartnerin auch darum bitten, ein Foto zu machen, auf dem er mit einem Zettel zu sehen ist, auf dem der eigene Name steht. Tipp: In die Bildersuche bei Google kann man auch Bilder hochladen, dann zeigt Google alle Seiten an, auf denen sich das Bild im Netz befindet.

Grooming (Pädophile)

Nirgends ist es leichter für Pädophile an Kinder und Jugendliche heranzukommen, als im Internet. Schnell ein paar Fotos aus dem Netz speichern und mit wenigen Klicks haben sie dann z.B. ein Profil erstellt, bei dem sie vorgeben Jugendliche zu sein. Darum sei kritisch, glaub nicht jedem und sei zurückhaltend mit deinen persönlichen Angaben, wie Adresse, Schule oder Telefonnummer.

Sexting

„Sexting“ – zusammengesetzt aus „Sex“ und „Texting“ (engl. für das Senden von SMS) – meint das Verschicken und Tauschen von eigenen Nacktaufnahmen über Internet und Handy. Sind solche Bilder einmal in Umlauf gebracht, besteht jedenfalls so gut wie keine Möglichkeit mehr, deren Verbreitung zu stoppen. Man sollte sich grundsätzlich nicht nur überlegen, ob man solche Bilder von sich selbst im Umlauf haben möchte, sondern auch, was man tut, wenn man solche Bilder von jemand bekommt. Was die meisten nämlich nicht wissen: Das Verbreiten und Veröffentlichen erotischer Fotos Minderjähriger ist illegal (§ 207a StGB – Pornografische Darstellungen Minderjähriger) und kann rechtliche Folgen haben. Dies gilt auch, wenn die abgebildete Person mit der Aufnahme einverstanden war bzw. diese selbst verschickt hat.