So traurig es ist, irgendwann im Leben als Fahrrad-, Moped-, oder Autofahrer wird man wahrscheinlich einen Unfall haben. Selbst wenn dieser Unfall glimpflich ausgegangen ist (also mit einem Blechschaden), ist man aufgeregt und wirft wahrscheinlich die Nerven weg.
Daher hier einige Tipps aus
dem Gesetz, was zu tun ist:
Wenn du direkt oder indirekt etwas mit einem Unfall zu tun hast – also nicht nur wenn dein eigenes Fahrzeug beschädigt ist, sondern auch wenn ein anderes Fahrzeug wegen dir ausgewichen ist und beschädigt wurde – musst du sofort anhalten. Danach ist alles zu tun, um weitere Schäden zu vermeiden. Das heißt also die Unfallstelle absichern, Personen aus dem Gefahrenbereich entfernen, Polizei und Rettung rufen usw. Weiters, und das ist sehr wichtig, weil es oft vergessen wird, hat man an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken. Normalerweise heißt das, dass man auf das Eintreffen der Polizei wartet und dort seine Aussage macht.
Wenn Menschen bei einem Unfall verletzt wurden, haben übrigens alle, die an der Unfallstelle vorbeikommen, die erforderliche und zumutbare Hilfe zu leisten. Hilfe ist zum Beispiel dann nicht zumutbar, wenn sie nur unter erheblicher eigener Gefährdung möglich wäre. Bei einem Blechschaden kann die Verständigung der Polizei unterbleiben, wenn sich alle am Unfall Beteiligten gegenseitig Name und Anschrift nachweisen (mittels eines amtlichen Lichtbildausweises zum Beispiel).
Ist das nicht möglich, auf jeden Fall aber, wenn Personen verletzt wurden, muss die Polizei unverzüglich verständigt werden. Unverzüglich heißt dabei, dass man sich keine Zeit lassen darf, sondern sofort zum nächsten Telefon oder dem nächsten Polizeiposten geht. Jede unzulässige Verzögerung – zum Beispiel um erst mal gemütlich einen Kaffee zu trinken – kann bedeuten, dass eine Überprüfung wegen des Verdachts der Fahrerflucht durchgeführt wird.