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Wir haben heute ein halbwegs normales Verhältnis zum Sex entwickelt. Im Wesentlichen ist erlaubt, was gefällt – sofern alle Beteiligten damit einverstanden sind. Sex und Vertrauen gehören zusammen, daher ist jeder auch besonders verletzlich, wenn er zu sexuellen Handlungen gezwungen wird. Unabhängig davon, ob Sexualstraftäter kranke Menschen sind, stellt das Strafrecht Taten mit sexuellem Hintergrund unter besonders schwere Strafe.

angriff

Vergewaltigung
Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine Person (unabhängig ob Mann, Frau oder Kind) durch schwere Gewalt oder durch die Androhung von schwerer Gefahr für Leib oder Leben zu einem Beischlaf oder einer ähnlichen geschlechtlichen Handlung nötigt. Als schwere Gewalt ist auch eine Betäubung anzusehen. Besonders streng wird bestraft, wer durch die Tat zusätzlich eine schwere Körperverletzung verursacht oder die vergewaltigte Person besonders erniedrigt oder in einen qualvollen Zustand versetzt hat.

Missbrauch
„Sexueller Missbrauch von Unmündigen“, so heißt die gesetzliche Bezeichnung für „Kindesmissbrauch“. Kindesmissbrauch kommt leider öfter vor als man denkt. Sehr oft wird der Verdacht, dass Kinder von Bekannten, Freunden oder Verwandten missbraucht werden, verdrängt, weil einfach nicht sein kann, was nicht sein darf. Kinder sind daher solchen Angriffen schutzlos ausgeliefert. Insbesondere in solchen Fällen ist daher Zivilcourage gefragt. Wer sieht oder hört, dass Kinder missbraucht werden, soll und muss dies sofort der Polizei melden.

Bestraft wird, wer mit einer Person, die das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, Geschlechtsverkehr hat, diese zur Unzucht missbraucht, sie dazu verleitet, unzüchtige Handlungen an sich selbst oder mit einer anderen Person vorzunehmen. Bestraft wird auch, wer Fotos, Videos, Filme udgl. herstellt, nach Österreich einführt, anbietet, verkauft usw. auf denen geschlechtliche Handlungen mit Unmündigen zu sehen sind. Übrigens wird auch bestraft, wer sich solche pornographische Darstellungen mit Unmündigen verschafft oder sie besitzt. Bei der Aufklärung dieser abstoßenden Straftaten ist die Polizei auf die Mithilfe verantwortungsbewusster Internet-User angewiesen.

Kinderpornographie
Jeder der im Internet auf Kinder­pornographie stößt, kann und soll das sofort melden.
Ein Mail an:
meldestelle@interpol.at
reicht vollkommen aus.