Man unterscheidet, ob eine Straftat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wird.
Vorsätzlich handelt, wer eine Straftat begehen will, oder es zumindest in Kauf nimmt, dass er eine solche Tat begeht.
Fahrlässig hingegen handelt, wer unachtsam ist und weder will noch weiß, dass er gegen das Gesetz verstößt. Die meisten Straftaten sind nur dann strafbar, wenn sie vorsätzlich begangen werden. Ein Diebstahl kann zum Beispiel nur vorsätzlich verübt werden. Bei der Körperverletzung unterscheidet man zwischen vorsätzlicher Körperverletzung (wenn du auf jemanden hinschlägst und ihn verletzt) und fahrlässiger Körperverletzung (wenn du unabsichtlich jemand mit dem Fahrrad anfährst und verletzt).
Bei Vorsatzdelikten kommen noch einige andere wichtige Bestimmungen recht dick dazu. Zum Beispiel, dass alle, die an einer Straftat beteiligt sind, auch strafbar sind
Das bedeutet zum Beispiel, dass auch derjenige, der jemand anderen zur einer Straftat anstiftet, das Tatwerkzeug beschafft, oder der „Schmiere steht“ bestraft wird.