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NotwehrDu hast das Recht dich zu wehren, wenn du ohne Grund tätlich angegriffen oder bestohlen wirst. Niemand muss sich gefallen lassen, dass er grundlos verletzt oder ihm Sachen weggenommen werden.

Wenn du dich wehrst, musst du darauf achten, dass du das gerechtfertigte Maß der Verteidigung nicht überschreitest. Angriff und Gegenwehr müssen im Verhältnis stehen .

Das heißt zum Beispiel, dass wenn ein Taschendieb versucht, deine Geldbörse zu stehlen, du selbstverständlich nicht das Recht hast, auf den Dieb zu schießen. In einer Gefahrensituation solltest du auf jeden Fall sofort die Polizei rufen.