Sachbeschädigung
Dass Vandalismus (mutwilliges Zerstören und Beschädigen von Sachen, z.B. Abreißen von Autospiegeln, Mistkübeln etc.) strafbar ist, sollte außer Frage stehen. Wie ist das aber mit Graffiti? Manche halten Graffiti für Kunst, andere für Unfug. Das Gesetz hält sie für eine Sachbeschädigung, denn wer eine Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder eine Geldstrafe bestraft. Natürlich kann man mit seinen eigenen Sachen machen, was man will, dabei sollte man sich jedoch ganz sicher sein, dass sie wirklich nur einem selbst gehören, das ist manchmal nicht so eindeutig wie es scheint.
Bestraft wird jedenfalls nur, wer das Delikt an der Sache eines anderen begeht. Manchmal gehört allerdings eine Sache auch einem anderen, dann ist es ebenso strafbar. Besonders schwer wird eine Sachbeschädigung übrigens gewertet, wenn sie an bestimmten Gegenständen begangen wurde. So zum Beispiel an Friedhöfen und Gräbern, an Kirchen oder Kapellen, an Denkmälern oder unter Denkmalschutz stehenden Gegenständen oder wenn dadurch hoher Schaden entsteht (größer als 3.000.– €). Hier noch ein Nachsatz – bei vielen Strafrechtsdelikten ist es mit dem Ausfassen einer Gefängnis- oder Geldstrafe nicht getan.
Die Geschädigten verlangen den Ersatz des Schadens. Erst vor kurzem wurden in Wien einige junge Sprayer zur Wiedergutmachung eines Schadens von mehreren hunderttausend Euro verurteilt. Die Sprayer, die strafrechtlich relativ glimpflich davongekommen waren, stehen nun vor dem Nichts. Also: bevor man etwas anstellt, immer bedenken, dass man den Schaden wiedergutmachen muss.
Diebstahl
Was Diebstahl ist und dass Diebstahl bestraft wird, braucht man nicht näher zu erläutern. Man sollte jedoch bedenken, dass es auch bei diesem Delikt einige Erschwerungsgründe gibt. Gewöhnlicher Diebstahl wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bestraft.
Bei einem Einbruchsdiebstahl oder wenn man selbst oder ein anderer eine Waffe mitführt, kann man bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe verhängt bekommen. In einigen Fällen kann diese Strafe aber auf ein bis zu zehn Jahre Gefängnis verschärft werden. Dies geschieht zum Beispiel, wenn man Sachen stiehlt, die einen Wert von mehr als 50.000 Euro haben.
Raub
Vom Diebstahl unterscheidet sich sehr wesentlich der Raub. Wird beim Diebstahl einem anderen etwas weggenommen, ohne dass das Opfer es merken muss, so geschieht das beim Raub indem der Täter Gewalt anwendet oder mit Gewalt droht. Ein Beispiel: jemandem mit den Worten: „Handy her oder es kracht!“ das Mobiltelefon wegzunehmen reicht aus, um das Tatbild des Raubes zu erfüllen und eine Strafe von einem bis zu zehn Jahre auszufassen.
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Veruntreuung
Eine spezielle Form des Diebstahls ist die Veruntreuung. Veruntreuung liegt dann vor, wenn man eine Sache, die einem anvertraut wurde, wegnimmt, um sich oder einen anderen dadurch zu bereichern. Ein Beispiel: der Chef gibt dem Lehrling teures Werkzeug zum Arbeiten, er vertraut es ihm an. Anstatt damit zu arbeiten gibt der Lehrling dieses Werkzeug aber einem Freund, damit der es um gutes Geld verkaufen kann. Der Gewinn wird geteilt, dem Chef sagt man, das Werkzeug sei verloren gegangen, gestohlen worden oder gibt eine andere faule Ausrede an. Der Freund, der das Werkzeug verkauft hat, begeht übrigens auch eine strafbare Handlung – die Hehlerei.